BGH: Postlauf beträgt grundsätzlich ein Werktag

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BGH: Postlauf beträgt grundsätzlich ein Werktag

Kanzlei Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in München
Veröffentlicht von Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in Rechtsprechung · 28 Februar 2020
Tags: BGHRechtsprechungPostZustellungFristenZivilrecht
BGH, Beschluss vom 17.12.2019, Az. VI ZB 19/19: Postlauf beträgt grundsätzlich ein Werktag

"Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung darf eine Partei  grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags -  innerhalb der Briefkastenleerungszeiten - aufgegebene Postsendungen am  folgenden Werktag ausgeliefert werden. Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (vgl. BGH, Beschluss  vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18, NJW-RR 2019, 500 Rn. 10 mwN)."


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