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Das gesetzliche Widerrufsrecht im Handwerk

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher sorgt seit einigen Monaten wieder für Gesprächsstoff unter Handwerkern: Zwei Entscheidungen des EuGH und BGH haben im vergangenen Jahr das gesetzliche Widerrufsrecht bei bestimmten Werkverträgen zum Gegenstand gehabt (EuGH, Urteil vom 17.05.2023, Az. C-97/22 und BGH, Urteil vom 06.07.2023, Az. VII ZR 151/22). Im Text erfahren Sie mehr.
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Das gesetzliche Widerrufsrecht im Handwerk

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher sorgt seit einigen Monaten wieder für Gesprächsstoff unter Handwerkern: Zwei Entscheidungen des EuGH und BGH haben im vergangenen Jahr das gesetzliche Widerrufsrecht bei bestimmten Werkverträgen zum Gegenstand gehabt (EuGH, Urteil vom 17.05.2023, Az. C-97/22 und BGH, Urteil vom 06.07.2023, Az. VII ZR 151/22). Im Text erfahren Sie mehr.

OLG Jena: Keine Unterbrechung bei Verschiebung des Baubeginns

Nach der Entscheidung des OLG Jena ist klargestellt, dass bei einem „VOB/B-Vertrag“ der Zeitpunkt des Baubeginns auch noch nachträglich nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Baubeginns vertraglich neu vereinbart werden kann. Durch die neue Vereinbarung des Beginns der Ausführungsfrist ist für die Berechnung der Dreimonatsfrist des § 6 Abs. 7 S. 1 VOB/B im Falle einer Unterbrechung allein auf den neuen Termin abzustellen.
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