BGH

Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer

Lassen Sie sich beraten -
am besten vor Vertragsschluss
Direkt zum Seiteninhalt
Die bloße Mitteilung eines geänderten Bauzeitenterminplans ist keine Anordnung, vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2024, Az. VII ZR 10/24. Was ist also zu tun, wenn es zu Störungen im Bauabkauf kommt?

BGH, Beschluss vom 17.12.2019, Az. VI ZB 19/19: Postlauf beträgt grundsätzlich ein Werktag
Professionelle rechtliche Begleitung
aller Lebenszyklen einer Immobilie
Von der Planung, über die Finanzierung, den Bau sowie die Veräußerung
bis hin zur Vermietung und Verwaltung
A German Law Firm
Zurück zum Seiteninhalt