
Preisanstieg bei Baustoffen: Wer zahlt die Mehrkosten bei bestehenden Verträgen?
Wer trägt die Mehrkosten wegen Preissteigerungen für Baustoffe bei bestehenden Verträgen? Rechtsanwalt Dr. Fischer leitet eine Quote von 85 % zulasten des Auftraggebers und 15 % zulasten des Auftragnehmers her.
Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer | 10/11/2022