Änderung des Bauzeitenplans ohne Anordnung

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Änderung des Bauzeitenplans ohne Anordnung

Kanzlei Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in München
Die bloße Mitteilung eines geänderten Bauzeitenterminplans ist keine Anordnung, vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2024, Az. VII ZR 10/24.

Wie sollten betroffene Handwerker reagieren? Worauf sollten Handwerker achten, um die Weichen für einen erfolgreichen Bauzeitennachtrag richtig zu stellen? Nicht selten bleiben Handwerker auf den Mehrkosten sitzen.

So auch in dem vom BGH am 19.09.2024 (Az. VII ZR 10/24) entschiedenen Fall. Eine Erörterung des Urteils und der Auswirkungen finden Sie in dem Artikel von Rechtsanwalt Dr. Fischer , der bei bauprofessor.de erschienen ist:

Damit Ihnen nicht das Gleiche passiert, sollten Sie einige Hinweise beachten.

In dem neuen Beratungsdokument von Rechtsanwalt Dr. Fischer erhalten Sie fünf wertvolle Hinweise, um die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Nachtrag wegen Mehrkosten aufgrund der Bauzeitenverschiebung durchzusetzen. Denn die Störungen des Bauablaufs sollen nicht zu Lasten gehen.

Hier geht es zum Download des Beratungsdokuments: https://fragfischer.de/product/?bauzeitenaenderung-hilfstellung


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