Angebotskalkulation für öffentliche Aufträge

Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer

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Angebotskalkulation für öffentliche Aufträge

Kanzlei Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in München
Hier finden Sie einen aktuellen Artikel von Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer zum Thema Angebotskalkulation für öffentliche Aufträge. Dort wird eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Westfalen kurz vorgestellt. In Rahmen eines Nachprüfungsverfahren eines ausgeschlossenen Bieters für die  Ausschreibung von Malerarbeiten im Wert von  rund 200.000 Euro wurden nochmals die Grundsätze der Angebotskalkulation klargestellt. In dem  zugrundeliegenden Fall konnte keine (in Vergabeverfahren) verbotene  Mischkalkulation festgestellt werden.


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