Gilt ein Preisnachlass, der auf das Hauptangebot gewährt wird, auch direkt für Vertragsnachträge? Hierfür bedarf es einer wirksamen Vereinbarung. Diese fehlt jedoch oftmals in der Praxis, denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Auftragnehmer keinen Preisnachlass im Voraus für unvorhergesehene Leistungen gewähren will.
Wer trägt die Mehrkosten wegen Preissteigerungen für Baustoffe bei bestehenden Verträgen? Rechtsanwalt Dr. Fischer leitet eine Quote von 85 % zulasten des Auftraggebers und 15 % zulasten des Auftragnehmers her.