Das Gesetz über die Rechtsanwaltsvergütung regelt grundsätzlich die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Gebühren werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Darüber hinaus können Vergütungsvereinbarungen mit individuellen Stundensätzen geschlossen werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer bietet Ihnen im Falle der Mandatierung den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung an. Die Höhe des Stundensatzes ist an den hohen Qualitätsstandards und Leistungsansprüchen der Kanzlei ausgerichtet und wird je nach Volumen, Rechtsgebiet, Abrechnungsmodus und wirtschaftlichem Wert des Falles individuell festgelegt.