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Änderung des Bauzeitenplans ohne Anordnung
Kategorie
Baurecht
Autor
Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer
Datum
14 Feb 2025
Die bloße Mitteilung eines geänderten Bauzeitenterminplans ist keine Anordnung, vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2024, Az. VII ZR 10/24. Was ist also zu tun, wenn es zu Störungen im Bauabkauf kommt?
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