Direkt zum Seiteninhalt
Baustoffe
Menü überspringen
×
Hauptseite
Sofort-Beratung
▼
Unternehmer-Special
Bezahlung
Leistungen
▼
Rechtsberatung
Vertragsprüfung
Vertragsgestaltung
Kosten
Aktuelles
Kontakt
Datenschutz
Über
▼
Kanzlei
Dr. Jan-Erik Fischer
Impressum
Lassen Sie sich beraten -
am besten vor Vertragsschluss
Menü überspringen
×
Hauptseite
Sofort-Beratung
▼
Unternehmer-Special
Bezahlung
Leistungen
▼
Rechtsberatung
Vertragsprüfung
Vertragsgestaltung
Kosten
Aktuelles
Kontakt
Datenschutz
Über
▼
Kanzlei
Dr. Jan-Erik Fischer
Impressum
Preisanstieg bei Baustoffen: Wer zahlt die Mehrkosten bei bestehenden Verträgen?
Kategorie
Baurecht
Autor
Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer
Datum
10 Nov 2022
Wer trägt die Mehrkosten wegen Preissteigerungen für Baustoffe bei bestehenden Verträgen? Rechtsanwalt Dr. Fischer leitet eine Quote von 85 % zulasten des Auftraggebers und 15 % zulasten des Auftragnehmers her.
Lesen
Zurück zum Seiteninhalt
Um diese Website nutzen zu können, aktivieren Sie bitte JavaScript.