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Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer

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am besten vor Vertragsschluss
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Gilt ein Preisnachlass, der auf das Hauptangebot gewährt wird, auch direkt für Vertragsnachträge? Hierfür bedarf es einer wirksamen Vereinbarung. Diese fehlt jedoch oftmals in der Praxis, denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Auftragnehmer keinen Preisnachlass im Voraus für unvorhergesehene Leistungen gewähren will.
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