Nach der Entscheidung des OLG Jena ist klargestellt, dass bei einem „VOB/B-Vertrag“ der Zeitpunkt des Baubeginns auch noch nachträglich nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Baubeginns vertraglich neu vereinbart werden kann. Durch die neue Vereinbarung des Beginns der Ausführungsfrist ist für die Berechnung der Dreimonatsfrist des § 6 Abs. 7 S. 1 VOB/B im Falle einer Unterbrechung allein auf den neuen Termin abzustellen.
Moratorium; Neuregelung Schutz von Darlehensnehmern; Kreditnehmern könnte die Kündigung des Kreditvertrags drohen, weil sich infolge der Coronakrise vereinbarte Kennzahlen (covenants) verschlechtert haben. Um eine Kündigung durch die Bank abzuwenden, lohnt sich das Gespräch mit dem Bankberater.
OLG Nürnberg, Urteil vom 27.04.2017, Az. 13 U 2051/15: Zu den Rechtsfolgen einer "Rücknahme" einer Kündigung