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Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer

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Wer trägt die Mehrkosten wegen Preissteigerungen für Baustoffe bei bestehenden Verträgen? Rechtsanwalt Dr. Fischer leitet eine Quote von 85 % zulasten des Auftraggebers und 15 % zulasten des Auftragnehmers her.
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