Preisanstieg bei Baustoffen: Wer zahlt die Mehrkosten bei bestehenden Verträgen?
Veröffentlicht von Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in Baurecht · Donnerstag 10 Nov 2022 · 1:00
Tags: Preisanstieg, Baustoffe, Mehrkosten, Auftraggeber, Auftragnehmer, Materialpreissteigerung, bestehender, Vertrag, Preisgleitklausel, Störung, der, Geschäftsgrundlage, Preissteigerung, Verteilung
Tags: Preisanstieg, Baustoffe, Mehrkosten, Auftraggeber, Auftragnehmer, Materialpreissteigerung, bestehender, Vertrag, Preisgleitklausel, Störung, der, Geschäftsgrundlage, Preissteigerung, Verteilung
Die Frage, wer bei bestehenden Verträgen die
nachträglich eingetretenen Mehrkosten für Baustoffe zu tragen hat,
stellt sich bei öffentlichen und privaten Bauverträgen gleichermaßen.
Sofern in dem betreffenden Bauvertrag eine Preisgleitklausel vereinbart
ist, ist die Verteilung der Mehrkosten zumindest im Anwendungsbereich
dieser Klauseln geregelt.
Wenn jedoch keine Preisgleitklauseln
vereinbart sind und auch außerhalb des Anwendungsbereichs wird man zu
dem Ergebnis kommen, dass der Auftragnehmer und der Auftraggeber sich
die erheblichen Mehrkosten wegen der massiven Preissteigerungen für
Baustoffe teilen müssen. Bei bestehenden Verträgen stellt es eine
angemessene Verteilung der nachgewiesenen Mehrkosten im Vergleich zu den
ursprünglich kalkulierten Kosten dar, wenn diese mindestens mit 85 % zu
Lasten des Auftraggebers und höchstens mit 15 % zu Lasten des
Auftragnehmers vereinbart wird.
Der vollständige Artikel ist veröffentlicht auf: https://www.bauprofessor.de/news/preisanstieg-bei-baustoffen-wer-zahlt-die-mehrkosten-bei-bestehenden-vertraegen/