Aktuelles - Kanzlei Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in München

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Wann ist eine AGB-Klausel zur Regelung des Sicherheitseinbehalts für Mängelrechte unwirksam? Und welche Rechtsfolge ergibt sich aus einer unwirksamen AGB-Klausel? Hierzu gibt es zahlreiche Urteile.

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher sorgt seit einigen Monaten wieder für Gesprächsstoff unter Handwerkern: Zwei Entscheidungen des EuGH und BGH haben im vergangenen Jahr das gesetzliche Widerrufsrecht bei bestimmten Werkverträgen zum Gegenstand gehabt (EuGH, Urteil vom 17.05.2023, Az. C-97/22 und BGH, Urteil vom 06.07.2023, Az. VII ZR 151/22). Im Text erfahren Sie mehr.
Gilt ein Preisnachlass, der auf das Hauptangebot gewährt wird, auch direkt für Vertragsnachträge? Hierfür bedarf es einer wirksamen Vereinbarung. Diese fehlt jedoch oftmals in der Praxis, denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Auftragnehmer keinen Preisnachlass im Voraus für unvorhergesehene Leistungen gewähren will.
Wer trägt die Mehrkosten wegen Preissteigerungen für Baustoffe bei bestehenden Verträgen? Rechtsanwalt Dr. Fischer leitet eine Quote von 85 % zulasten des Auftraggebers und 15 % zulasten des Auftragnehmers her.
Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung bei Behörden: Die Rechte der Bieter und Interessierten auf Akteneinsicht, Auskunft und Information
Das Kammergericht Berlin hat in zwei aktuellen Entscheidungen dem Unternehmer eine einstweilige Zahlungsverfügung für die Abschlagsrechnung gewährt.
Aktueller Artikel zum Thema Angebotskalkulation für öffentliche Aufträge.
Rechtsanwalt Dr. Fischer bekommt das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer.
Artikel zum Thema Sonderwünsche beim Neubauprojekt eines Bauträgers
Kein wirksamer Ausschluss des Corona-Virus aus der Betriebsschließungsversicherung - Versicherer muss zahlen
Die Bauhandwerkersicherung ist in § 650f BGB geregelt. Sie bezweckt genauso wie die Sicherungshypothek zugunsten des Werkunternehmers die Absicherung der Werklohnforderung.
Zu den Voraussetzungen der Wirksamkeit einer sogenannten Verwertungskündigung
Hier erhalten Sie mehr Informationen zu den rechtlichen Besonderheiten zur Nachtragsvergütung nach BGB.
§ 2 Abs. 4 und 5 2. BayIfSMV verstoßen gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Verhandlungen vor Gericht per Videokonferenz sind gemäß § 128a Abs. 1 ZPO möglich. Die Gerichte sollten noch öfter mündliche Verhandlungen mittels Videokonferenz anbieten. Dabei sollten die Datensicherheit und der Datenschutz nicht vernachlässigt werden.
Nach der Entscheidung des OLG Jena ist klargestellt, dass bei einem „VOB/B-Vertrag“ der Zeitpunkt des Baubeginns auch noch nachträglich nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Baubeginns vertraglich neu vereinbart werden kann. Durch die neue Vereinbarung des Beginns der Ausführungsfrist ist für die Berechnung der Dreimonatsfrist des § 6 Abs. 7 S. 1 VOB/B im Falle einer Unterbrechung allein auf den neuen Termin abzustellen.
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