Gericht

Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer

Lassen Sie sich beraten -
am besten vor Vertragsschluss
Direkt zum Seiteninhalt
Verhandlungen vor Gericht per Videokonferenz sind gemäß § 128a Abs. 1 ZPO möglich. Die Gerichte sollten noch öfter mündliche Verhandlungen mittels Videokonferenz anbieten. Dabei sollten die Datensicherheit und der Datenschutz nicht vernachlässigt werden.
Ihr Spezialist für die rechtliche Begleitung
aller Lebenszyklen einer Immobilie
Von der Planung, über die Finanzierung, den Bau sowie die Veräußerung
bis hin zur Vermietung und Verwaltung
A German Law Firm
Zurück zum Seiteninhalt